Logopädie findet im Falle eines weiteren „ Lockdowns“ weiterhin statt da Gesundheitsberufe von etwaigen Schließungen ausgenommen sind. Therapien sollen und dürfen ausdrücklich weiterhin stattfinden, da die medizinische Versorgung aufrecht erhalten werden muss. Teletherapie ist auf Wunsch selbstverständlich möglich.
Die Einhaltung der Handlungsempfehlungen des Gesundheitsministeriums stehen bei uns selbstverständlich an oberster Stelle. Bitte beachten Sie unsere COVID-19 Checkliste, wenn Sie unsere Praxis betreten.
Aussergewöhnliche Zeiten erfordern flexibles Handeln. Neben der normalen Therapie ist auch Teletherapie möglich. Bitte lesen sie dazu unsere Checkliste und und kontaktieren Sie uns telefonisch oder via E-Mail, um das Procedere zu besprechen und einen Termin zu vereinbaren.
Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten rund um die Themen Logopädie, die Praxis Dornstauder, Sprachstörungen und Behandlungsablauf.
Bringen Sie zum ersten Termin (spätestens jedoch beim zweiten Termin) bitte eine Verordnung für Logopädie vom Facharzt oder einer Fachärztin mit. Auf der Verordnung soll 10x logopädische Therapie à 60 Minuten vermerkt sein.
FachärztInnen wie zum Beispiel KinderärztInnen, Hals-Nasen-Ohren ÄrztInnen, NeurologInnen oder auch ZahnärztInnen und KieferorthopädInnen stellen Verordnungen für die logopädische Therapie aus. LogopädInnen arbeiten auf ärztliche Anordnung, daher bringen Sie diese bitte zum ersten bzw. spätestens zweiten logopädischen Termin mit.
Die Verordnung für logopädische Therapie lassen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse (z.B. ÖGK, BVAEB, KFA, SVS) chefärztlich bewilligen. Aufgrund der Pandemie haben einige Krankenkassen (z.B. ÖGK) die Bewilligungspflicht vorübergehend ausgesetzt. Bitte erkundigen Sie sich zur Sicherheit bei Ihrer Krankenkasse, ob aktuell eine Bewilligung notwendig ist.
Die Kosten für jede Diagnostik- und Therapieeinheit betragen €110 pro Einheit.
Sie können in unserer Praxis bar oder mit Bankomatkarte bezahlen.
Am Ende der logopädischen Therapie bekommen Sie eine Honorarnote (Sammelrechnung), welche Sie gemeinsam mit Ihrer Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können, um 35-70% der Kosten refundiert zu bekommen. Die Höhe der anteilsmäßigen Refundierung variiert je nach Krankenkasse. Bei Zusatzversicherungen werden bis zu 100% der Therapiekosten refundiert.
Der Therapietarif beinhaltet 60 Minuten, wovon der/die LogopädIn 45 Minuten mit Ihnen und/oder Ihrem Kind arbeitet (aktive Therapiezeit) und 15 Minuten für die Vor- und Nachbereitungszeit für Ihre Therapie vorgesehen sind. In dieser Zeit wird zum Beispiel dokumentiert, der Therapieverlauf geplant und/oder die (standardisierte) Diagnostik ausgewertet (passive Therapiezeit).
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte spätestens 24 Stunden vor Beginn der Behandlung per E-Mail (oder telefonisch) ab. Eventuell ist es für Sie auch hilfreich, diesen Therapietermin als Teletherapie (online) abzuhalten, anstatt diesen Termin absagen zu müssen. Da wir eine reine Bestellpraxis sind, müssen wir bei zu kurzfristiger Absage eines Therapietermins (weniger als 24 Stunden vor Beginn der Einheit) bzw. bei unentschuldigtem Versäumen (z.B. Vergessen des Termins), diesen privat in Rechnung stellen. Ein solcher Termin wird nicht von Ihrer Krankenkasse refundiert.