Logopädie Dornstauder – Therapie Kinder

Dr. Melanie Ferk-Dornstauder, MSc, BSc

Hören. Verstehen. Etwas zu sagen haben.

Aphasie, Dysphagie, Sprechapraxie oder Fazialisparese – für Laien sind es wahre Zungenbrecher, für Melanie nur einige von vielen Fachbegriffen, die bei ihrem täglichen Tun im Mittelpunkt stehen. Mit logopädischer Diagnostik und Einfühlungsvermögen geht die praxiserfahrene Logopädin den verschiedensten Störungsbildern auf den Grund. Ihr Wissensdurst und Entdeckergeist lassen sie tief in das breite Feld der Logopädie tauchen. Ihr großes Interesse gilt neuen Forschungsansätzen, die es möglich machen, Therapien immer besser an individuellen Bedürfnissen auszurichten. Weiterbildung ist für Melanie ein niemals endender Prozess und die Basis ihrer facettenreichen Arbeit.

Fachliche Qualifikation & CV
Eule

Häufig gestellte Fragen

zum organisatorischen Ablauf einer logopädischen Therapie

Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten rund um die Themen Logopädie, die Praxis Dornstauder, Sprachstörungen und Behandlungsablauf.

Was brauche ich für den ersten Logopädie-Termin?

Bringen Sie zum ersten Termin (spätestens jedoch beim zweiten Termin) bitte eine Verordnung für Logopädie vom Facharzt oder einer Fachärztin mit. Auf der Verordnung soll 10x logopädische Therapie à 60 Minuten vermerkt sein.

Woher bekomme ich eine Verordnung?

FachärztInnen wie zum Beispiel KinderärztInnen, Hals-Nasen-Ohren ÄrztInnen, NeurologInnen oder auch ZahnärztInnen und KieferorthopädInnen stellen Verordnungen für die logopädische Therapie aus. LogopädInnen arbeiten auf ärztliche Anordnung, daher bringen Sie diese bitte zum ersten bzw. spätestens zweiten logopädischen Termin mit.

Wie wird die Verordnung bewilligt?

Die Verordnung für logopädische Therapie lassen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse (z.B. ÖGK, BVAEB, KFA, SVS) chefärztlich bewilligen. Aufgrund der Pandemie haben einige Krankenkassen (z.B. ÖGK) die Bewilligungspflicht vorübergehend ausgesetzt. Bitte erkundigen Sie sich zur Sicherheit bei Ihrer Krankenkasse, ob aktuell eine Bewilligung notwendig ist.

Wie kann ich bezahlen?

Sie können in unserer Praxis bar oder mit Bankomatkarte bezahlen.

Wie bekomme ich die Kosten refundiert?

Am Ende der logopädischen Therapie bekommen Sie eine Honorarnote (Sammelrechnung), welche Sie gemeinsam mit Ihrer Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können, um 30-70% der Kosten refundiert zu bekommen. Die Höhe der anteilsmäßigen Refundierung variiert je nach Krankenkasse. Bei Zusatzversicherungen werden bis zu 100% der Therapiekosten refundiert.

Wie lange dauert eine Therapieeinheit?

Der Therapietarif umfasst 60 Minuten, in denen der/die LogopädIn mit Ihnen und/oder Ihrem Kind arbeitet (aktive Therapiezeit), sowie Zeit für die Vor- und Nachbereitung der Therapie vorgesehen ist. In dieser Zeit wird zum Beispiel das Therapiezimmer aufgeräumt, der Therapieverlauf geplant, Diagnostik ausgewertet sowie weitere für die Therapie relevante Aktivitäten durchgeführt (passive Therapiezeit).

Was ist zu tun, wenn ich kurzfristig verhindert bin?

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte spätestens 24 Stunden vor Beginn der Behandlung per E-Mail  ab. Eventuell ist es für Sie auch hilfreich, diesen Therapietermin als Teletherapie (online) abzuhalten, anstatt diesen Termin absagen zu müssen. Da wir eine reine Bestellpraxis sind, müssen wir bei zu kurzfristiger Absage eines Therapietermins (weniger als 24 Stunden vor Beginn der Einheit) bzw. bei unentschuldigtem Versäumen (z.B. Vergessen des Termins), diesen privat in Rechnung stellen. Ein solcher Termin wird nicht von Ihrer Krankenkasse refundiert.

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